Ehrenamtliche Igelstation im Herzen Niederbayerns
Intensivstation für kranke und verletzte Igel – Aufzucht verwaister Igelsäuglinge
Wir verfügen über eine behördliche Genehmigung und einen Sachkundenachweis §11
2022 Preisträger des bayerischen Tierschutz-Sonderpreis
Wir legen großen Wert auf Diagnostik und eine schnelle Wiederauswilderung

NEWS
Derzeit erreichen uns viele Notrufe mit verletzten Igeln, die in Gärten gefunden wurden.
Leider ist dieses Leid absolut Menschen gemacht.
Hauptgefahren: Rattenfallen, Gartengeräte wie Freischneider und Mähroboter sowie Vogelnetze.
Wie so oft mussten wir auch heute zur Euthanasie an den Tierarzt verweisen, da der Vorderfuß durch die Rattenfalle abgetrennt wurde.
Haben die Igel eine Chance ist der Heilungsprozess langwierig, dabei wären diese Gefahren so einfach vermeidbar.
Igel schlafen bei warmen Temperaturen im hohen Gras und behelfsmäßigen, luftigen Nestern – auch gerne unter Grillabdeckungen, Gartenloungen und Planen.
Igel sind keine Fluchttiere, bei Gefahr rollen sich Igel zusammen und verharren an Ort und Stelle
- Im besten Fall keine Rattenfallen aufstellen, daraus ergibt sich nur eine kurzfristige Lösung – wichtig ist es jegliche Nahrungsgrundlage der Nager zu entziehen um den Standort unattraktiv zu machen.
- Wenn Rattenfallen aufgestellt werden muss unbedingt die Gesetzeslage berücksichtig werden – „Die Fallen sind so aufzustellen und zu sichern, dass weder Wildtiere noch Haustiere zu schaden kommen können“
- Mähroboter Einsatz zur Mittagszeit von 11-16 Uhr reduziert das Risiko
- Vor dem Einsatz von Sensen, Freischneider und Balkenmäher, die Fläche absuchen.
- Auf Vogelnetze verzichten (Auch für Vögel eine große Gefahr)
- Beim Einsatz von Vogelnetzen unbedingt einen Bodenabstand von mindestens 40cm einhalten und so gut befestigen, dass das Netz auch bei Wind nicht auf den Boden fallen kann.

Verstecktes Igelnest in einer Wiese

Igel mit Rattenfalle am Kopf

Mähroboter Verletzung

Abgetrenntes Vorderbein nach Rattenfalle

Abgestorbene Vorderpfote mit Knochen

Igel im Vogelschutznetz

Igel im Vogelschutznetz

Igel im Vogelschutznetz

Igel im Vogelschutznetz
Das Igeljahr
Frühjahr
Je nach Witterung wachen Igel im April/Mai aus dem Winterschlaf auf
Der Organismus kommt langsam wieder in Fahrt, zuerst trinken die Igel und fangen nach und nach wieder die Nahrungsaufnahme an
Unsere Studien zeigen, dass gesunde Igel im Winterschlag nur etwa 15% des Körpergewichts verlieren
Im späten Frühjahr beginnt dann auch die Paarungszeit
Das Igelmännchen umkreist stundenlang das Weibchen, das laute Grunzen und Schnaupen ist oft lautstark im Garten zu hören
Sommer
Im Sommer schlafen Igel in behelfsmäßigen Nestern, die gut durchlüftet sind
Ist es besonders warm, schlafen Igel im hohen Gras, unter Büschen oder Sträuchern, jedoch immer gut versteckt
Nach einer Trächtigkeitsdauer von ca. 35 Tagen kommen ab ca. Juli die ersten Igelbabys zur Welt
Tagsüber werden diese gesäugt, nachts ist die Igelmutter auf Nahrungssuche
Igelkinder sind Nesthocker und verlassen niemals alleine das Nest
Ab einem Gewicht von ca. 200g unternehmen sie mit der Igelmutter, nachts, die ersten Streifzüge
Mit etwa 350g nabeln sich die Jungigel ab und werden schließlich zum Einzelgänger
Herbst
Das Igeljahr neigt sich langsam dem Ende, die Blätter verfärben sich und die Igel bauen nun komplexe Winterschlafnester
Diese sind gut belüftet, schützen aber vor Regen und Feuchtigkeit, sie sind dazu gut isoliert
Mitte/Ende Oktober gehen zuerst große, ältere Igelmännchen, danach ältere Igelweibchen und zum Schluss die Jungigel in den Winterschlaf
Winter
Fallen die Temperaturen konstant unter 5 Grad , spätestens bei Dauerfrost, sollten nun alle Igel schlafen.
Kein gesunder Igel ist nun noch unterwegs
Absatz 3 / Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§44 Vorschriften für besonders geschützte Arten und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
Es ist verboten,
(1)
1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
2.wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während der Fortpflanzung-, Paarung-, Aufzucht-,Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören
3.Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen der zu zerstören.
(2)
1.Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Eine Dauerhaltung z.B. von behinderten Igeln ist streng verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde zulässig)
(5)
Abweichend von den Verboten des §44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich dem jagdrechtlichen Vorschriften ferner zulässig (Igel gehören nicht dazu), verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können
Weitere Gesetzesvorgaben siehe TierSchG
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